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und freihandelskritische Initiativen

1. Paralleljustiz für globale Konzerne

CETA schreibt für ausländische Investoren einseitige Klagerechte gegen Staaten und Kommunen fest. Klagemöglichkeiten von Staaten, Kommunen oder Bürger*nnen gegen Konzerne sind nicht vorgesehen.

Zwar wurde das Investitionsschutzkapitel nach anhaltenden Protesten aufgebessert. Statt privater Schiedsgerichte soll nun ein Multilaterales Investitionsgerichtssystem mit professionellen Richter*innen geschaffen werden. Jedoch bietet auch das aufgebesserte Investitionsschutzkapitel durch unklare Rechtbegriffe wie „gerechte und billige Behandlung“ große Spielräume für Konzerne, staatliche oder kommunale Regulierungen durch Klagen auszuhebeln. Dies gilt für alle Konzerne, die in der EU oder Kanada niedergelassen sind.

Auch ein Investitionsgerichtssystem ist eine Paralleljustiz, die außerhalb von nationalem und europäischen Recht agiert. Deshalb hat der Deutsche Richterbund im November 2017 Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat aufgefordert, der EU-Kommission das Mandat für die Errichtung eines solchen Gerichtssystems zu verweigern.

Auf Anfrage von Belgien überprüfte der EuGH die Vereinbarkeit des CETA-Investitionsschutzkapitels mit europäischem Recht. Im Urteil vom 30.04. hat er inzwischen Sonderklagerechte für Konzerne vereinbar mit Unionsrecht erklärt. Jetzt kommt es darauf an, Konzernklagerechte politisch zu verhindern.

Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Investitionsgerichtssystem/Investitionsgereichtshof   https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/2117/

2. Demokratisch nicht legitimierte Ausschüsse mit bindender Wirkung

 CETA sieht Ausschüsse zur Umsetzung und Auslegung des Abkommmens vor. Oberstes Gremium ist der Gemischte CETA-Ausschuss (Joint Commitee). Er setzt sich aus Vertretern der Vertragsparteien zusammen und kann Sonderausschüsse bilden zu Arbeit und Handel, Landwirtschaft, Investitionen, gesundheitlichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen u.a.m. Beschlüsse des Gemischten CETA-Ausschuss sind nicht an Parlemente zurückgebunden, aber für die Vertragsländer völkerrechtlich verbindlich. Betroffen ist u.a. der Investitionsschutz. So kann der Gemischte Ausschuss nach der endgültigen Ratifizierung, die Rahmenbedingungen für die Arbeitsweise des vorgesehenen Investitionsgerichtssystems festlegen. 
(Siehe zu den Kompetenzen des Gemischen CETA Ausschuss: Aufsatz von Thomas Köller und Walter Gröh: "Weniger Demokratie wagen")
http://www.heise.de/-4485175

Zu den Untersausschüssen gehört auch ein"Regulatorisches Forum", das über Gesetzesinitiativen der Vertragsländer zu informieren ist. Zur Beratung kann dieses Forum "interessierte Kreise" – meist Wirtschaftsverbände – hinzuziehen. Zwar sind die regulatorischen Konsultationen freiwillig. Doch muss ein Land stets begründen, warum es nicht teilnimmt. Es entsteht eine Art Frühwarnsystem, das Lobbygruppen erlaubt, über Gesetzesvorhaben zu befinden, noch bevor sie den gewählten Parlamente vorliegen.

Im Zusammenhang der CETA-Verfassungsklagen beurteilt das Bundesverfassungsgericht die demokratische Legitimation des Gemischten CETA-Ausschuss als "prekär". Das Urteil steht noch aus.

3. Europäisches Vorsorgeprinzip ausgehebelt

Das in der EU geltende Vorsorgeprinzip garantiert, dass Behörden ein Produkt verbieten können, solange ein Verdacht auf ein Gesundheits- oder Umweltrisiko vorliegt. In Kanada und den USA muss eine Behörde erst einen zeitaufwändigen, von allen Seiten geteilten wissenschaftlichen Beweis für ein Risiko erbringen, bevor sie eingreifen kann. Deshalb ist in den USA Asbest bis heute nicht vollständig verboten.

Entgegen den Äußerungen der Bundesregierung ist das europäische Vorsorgeprinzip im ausgehandelten CETA-Vertragstext nicht festgeschrieben. Zudem unterliegt es dem Investitionsschutz. Das heißt, sowohl Kanada als auch Investoren können die EU oder ihre Mitgliedsstaaten verklagen, wenn sie Verordnungen auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips erlassen.

4. Gefährdung der öffentlichen Daseinsvorsorge

CETA schreibt umfangreiche Liberalisierungsverpflichtung (Marktöffnung, Inländerbehandlung etc.) der öffentlichen Daseinsvorsorge vor. Als erstes Abkommen definiert es keine positiven Bereichsausnahmen, sondern hält ausgenommene Dienstleistungsbereiche auf Negativlisten fest. Besonders undemokratisch ist, dass diese Negativlisten auch in die Zukunft wirken und dass Liberalisierungen oder Privatisierungen nicht mehr zurück genommen werden können (Stillstands- und Sperrklinkenklausel). Das heißt, Kommunen können z.B. privatisierte Wasserwerke nicht mehr rekommunalisieren. Neu entstehende Dienstleistungen wie digitale Dienste sind in den Negativlisten nicht erfasst und unterliegen automatisch der Liberalisierung.

Außerdem verpflichtet CETA Kommunen, Länder und staatliche Behörden, Aufträge zum Einkauf von Dienst- und Bauleistungen nicht nur EU-weit, sondern auch in Kanada auszuschreiben. Betroffen sind z.B. Bauaufträge, die einen Wert von ca. 6 Mio. Euro überschreiten. (Die Sanierung eines Schulzentrums kann 70 Mio. Euro und mehr kosten). Die Aufträge müssen an den billigsten Bieter vergeben werden. Eine Koppelung der Auftragsvergabe an die Förderung der Region ist untersagt. Auch das Anwenden ökologischer und sozialer Vergabekriterien kann juristisch angegriffen werden, weil solche Kriterien bei CETA nicht klar formuliert sind.

5. Arbeitnehmer*innenrechte nicht geschützt

CETA bietet keine Rechtssicherheit für Arbeitnehmer*innen. So kann eine Verbesserung nationaler Standards wie Erhöhung des Mindestlohns Gegenstand von Investitionschutzklagen sein. Im Kapitel über Handel und Arbeit gibt es zwar ein verbales Bekennnis zu den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Zu deren Durchsetzung wurde jedoch kein Sanktionsmechanismus geschaffen. Ein Problem ist auch die Zuständigkeit des Gemischen CETA-Ausschusses für den Bereich Arbeit und Handel, der unabhängig von Parlamenten bindende Regelungen für die Vertragsstaaten festlegen kann.

6. Gefahr für den aktiven Klimaschutz

CETA ist eine Gefahr für den aktiven Klimaschutz, der im Vertragstext lediglich als Handelshemmnis eine Rolle spielt. Zu befürchten ist eine massive Steigerung des Handels mit Fleisch aus Massentierhaltung sowie mit fossilen Energien aus kanadischen Teersanden, deren Gewinnung extrem klimaschädliches Methangas frei setzt.

Klimapolitische Gesetze und Verordnungen dürften nach der endgültigen Ratifizierung vermehrt Gegenstand von Investitionsschutzverfahren gegen Staaten werden. Denn ein Großteil von Unternehmen, die in fossile Energien investieren, sind in Kanada und Europa ansässig. Hinzu kommt, dass das Investitionsschutzkapitel bei CETA Investitionen in fossile Energien und Energieanlagen explizit schützt. 

Kommentar von Ernst-Christof Stolper,  BUND Deutschland
https://www.bund.net/ttip-ceta/ceta-und-klimaschutz/

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Start 18.05.2019

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