Lokale Bündnisse im Netzwerk Gerechter Welthandel
und freihandelskritische Initiativen

Offener Brief an die GRÜNEN zum Wahljahr 2021

Netzwerk Gerechter Welthandel Baden-Württemberg

An den
Bundesvorstand und Parteirat
Bündnis 90/ DIE GRÜNEN


OFFENER BRIEF
Wahljahr 2021 – Entscheidung über CETA. Wo stehen die GRÜNEN?


Sehr geehrte Frau Baerbock, sehr geehrter Herr Habeck,
sehr geehrte Damen und Herren des Bundesvorstandes und des Parteirats,
liebe GRÜNE,


Ihre Partei hat auf Bundesebene beschlossen, das europäisch-kanadische Freihandels- und Investorenschutzabkommen CETA abzulehnen. Entsprechend lauteten die Wahlprogramme für die
Bundestagswahl 2017 und die Europawahl 2019.


Das neue GRÜNE Grundsatzprogramm stellt im Handelskapitel u.a. fest (Seite 56): Handel „muss zur Umsetzung der VN-Nachhalgkeitsziele und des Pariser Klimaabkommens beitragen, anstatt diese zu konterkarieren. ... Sonderrechte und Sonderjustiz für Konzerne sind auszuschließen (Nr. 377, 379)". Auch weist Nr. 379 darauf hin, dass die Daseinsvorsorge als staatliche Aufgabe, wegen der betroffenen öffentlichen Interessen, nicht dem Markt überlassen werden darf


Mit dieser Programmatik und mit Ihren bisherigen Wahlversprechen ist unvereinbar, dass grüne Amtsträger*innen in einigen Landesregierungen sich anschicken, CETA im Bundesrat zuzustimmen.


Die hessischen Grünen haben bei ihrem Parteitag am 11.5.2019 aber ausdrücklich die CETA-Zustimmung gebilligt. Der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann hat sich
mehrfach öffentlich pro CETA geäußert. In der Stuttgarter Landtagsfraktion und der Landesgeschäftsstelle ist die Einschätzung verbreitet, dass Herr Kretschmann und sein Kabinett die verfassungsrechtlich starke Stellung nutzen werden, um entgegen dem baden-württembergischen Parteibeschluss CETA durchzuwinken. Nach Informationen aus Hamburg ist auch vom dortigen Senat mit einem Ja zu CETA zu rechnen.


Von der Bundespartei ist kein Widerspruch zu hören – wie kann das sein? Wie passt dies zum Grünen Grundkonsens von 1993  und zu § 2 der Satzung der Bundespartei?
Der Grundkonsens beschwört die Verpflichtung auf die gemeinsamen Grundwerte und die Einigung auf programmatische Inhalte (Nr. 63, 64), wie sie dort in den Kapiteln 1.1 bis 1.6 niedergelegt sind.
Die Kapitel zur Ökologie und zur Demokratie (1.2 und 1.3) beschreiben eine Wirtschaftsweise und eine demokratische Mitbestimmung, denen die Auswirkungen des CETA-Abkommens diametral
entgegen stehen. Dies haben Sie in ihren o.g. Parteibeschlüssen und Wahlprogrammen selbst festgestellt! Wie können Sie also zulassen, dass grüne Minister (und auch ein grüner Minister-
präsident), die von grünen Wähler*innen aufgrund von grünen Programmen ihre Regierungsämter erlangt haben, dem Grundkonsens eklatant zuwiderhandeln wollen? Oder läuft § 11 Abs. 2 S. 2 der Satzung in die Leere, weil die Programme der Partei für regierende Grüne nicht gelten?


Sie brauchen uns nicht zu erklären, dass Landesregierungen und ihre Mitglieder nicht an die Parteisatzung gebunden sind, sondern an die Landesverfassung.
Aber erklären Sie uns bitte, weshalb Sie in Sachen CETA keinen politischen Einfluss nehmen auf Ihre führenden grünen Landespolitiker*innen.
Wir meinen: Die grüne Partei kann und muss ihr politisches Gewicht einbringen (und ihre Verantwortung gegenüber den Wähler*innen), wenn grüne Regierungsmitglieder alle o.g. Grundlagen missachten, welche die Grünen sich in ihrer programmatischen Arbeit gegeben haben.


Die GRÜNEN sind dabei, ihre Glaubwürdigkeit zu zerstören. Die freihandelskritischen Bündnisse des Netzwerks Gerechter Welthandel Baden-Württemberg (NGW BW) stufen die vermittelnden,
verhalten positiven Äußerungen, die wir von grünen Spitzenpoliker*innen in den letzten beiden Jahren erhielten, inzwischen als Hinhaltetaktik ein – oder aber als gut gemeinte Äußerungen, die angesichts der Kräfteverhältnisse in der Partei leider obsolet sind. 


Um die Glaubwürdigkeit der Grünen ging es auch in Robert Pauschs ZEIT-Artikel vom 9.10.20. Ihre Antwort (ZEIT-Online-Gastbeitrag der Bundesvorsitzenden vom 15.10.20) lässt nicht erkennen, dass die GRÜNEN eine Führungsrolle für die Umgestaltung der bundesrepublikanischen Wirtschaftsweiseanstreben. Weder beim Klimaschutz noch bei anderen Themen (z.B. einer geänderten Welthandelsordnung) wird sichtbar, dass Sie einen Plan für die dringend notwendige politische Wende haben und diesen durchsetzen wollen. 


Falls Sie die derzeitige EU-Handelspolitik befürworten, so berücksichtigen Sie bitte das beigefügte Positonspapier, das das NGW BW mehreren Parteien als Wahlprüfstein zur baden-württembergi-
schen Landtagswahl vorgelegt hat. Mit einer CETA-Zustimmung würden Landesregierungen mit grüner Beteiligung das Pariser Klimaschutzabkommen unterlaufen und dazu beitragen, die neolibe-
rale Weltwirtschaftsordnung nach Art der EU-Handelspolitik zu zementieren.


Wir fordern Sie auf, mit allen Kräften sicherzustellen, dass die GRÜNEN nicht einer Regierung beitreten werden, die eine künftige nachhaltige Lebens- und Wirtschahsweise irreparabel beschädigt.
Gehen Sie dort auf die Wünsche des künftigen Koalitionspartners ein, wo spätere Korrekturen möglich bleiben. Nicht auf dem Gebiet der Klimapolitik! Denn die Klimaschäden werden irreparabel,
wenn die Klimakrise in wenigen Jahren außer Kontrolle gerät. Praktisch irreversibel wird auch der Investorenschutz sein – sowie die Beschädigung der Demokratie – wenn CETA in der verabschiedeten Fassung in allen EU-Staaten ratifiziert wird. Sie wissen, dass die Investorenrechte noch zwanzig Jahrenach einer Kündigung von CETA fortbestehen.


Die GRÜNEN können CETA im Bundesrat stoppen. Nutzen Sie Ihre Parteistatuten und das politische Gewicht des Bundesvorstandes und des Parteirates, um Ihre Parteikolleg*innen in Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen von einem Ja zu CETA abzuhalten! Ein klima-, umwelt- und demokratiefeindliches Abkommen darf nicht mit grünen Stmmen ratifiziert werden! 


Mit freundlichen Grüßen
Ludwig Essig, Günter Häberle, Michael Sadtler, Carsten Trost

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Der offene Brief mit Fußnoten als Pdf-Datei

PDF-Datei Offener_Brief__an_BuVo_der_Gruenen__Nov._2020.pdf anzeigen bzw. herunterladen.   PDF-Datei Offener_Brief__an_BuVo_der_Gruenen__Nov._2020.pdf anzeigen bzw. herunterladen. (359 kB)

CETA-Aktion am 13.10.2020 vor dem Bundesverfassungsgericht

Ein Bericht mit Ausblick auf das Jahr 2021 von Michael Sadtler, Heidelberger Bündnis für gerechten Welthandel

Ein großer Tag beim Bundesverfassungsgericht: Am 13.10. fand die erste Verhandlung zum CETA-Abkommen seit 2016 statt. Verhandelt wurde über die Organklage der Bundestagsfraktion von DIE LINKE gegen den Bundestag, der es sich mit dem JA zur CETA-Unterzeichnung im Sept. 2016 sehr einfach gemacht hat. Aus Sicht der LINKEN hat die GroKo-Bundestagsmehrheit damals gegen das Integrationsverantwortungsgesetz verstoßen. Wenn nationale Kompetenzen auf die EU – oder im Falle von CETA sogar auf supranationale Regulierungsausschüsse – übertragen werden sollen, muss der Bundestag aufgrund des „IntVG“ genau prüfen, welche Gesetzgebungskompetenzen Deutschland hierdurch entzogen werden.

Anlass genug für eine Kundgebung des Netzwerks Gerechter Welthandel Baden-Württemberg auf dem Karlsruher Marktplatz! Dort haben lokale Bündnisse des Netzwerks mit Infostand, Flugblättern und Reden über CETA informiert. Super Unterstützung kam von den Musiker*innen des Ensembles „Lebenslaute“, die klassische Musik aufführten und politische Lieder sangen. Das machte die Passanten aufmerksam, und ebenso die Fahrgäste der zahlreichen Straßenbahnen, die in rascher Folge am Marktplatz vorbeifuhren. Auch wenn nicht immer alles zu hören war – aber die Banner konnten alle sehen. 

In der ersten Jahreshälfte 2021 wird das Bundesverfassungsgericht sich mit den vier weiteren Klagen gegen CETA befassen, darunter der Klage  von Campact, Foodwatch und Mehr Demokratie. Dann geht es darum, ob CETA inhaltlich mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Interessant ist hierfür, was die Süddeutsche Zeitung über den Verhandlungsverlauf vom 13.10.20 und den zuständigen Berichterstatter beim BVerfG, Prof. Huber, berichtete:                  https://www.sueddeutsche.de/politik/handelsabkommen-ceta-juristischer-dauerbrenner-1.5064894

Ob die „heiklen Fragen“ zu CETA lediglich die politische Schädlichkeit betreffen - über die sich Kritiker*innen der EU-Freihandelspolitik einig sind -  oder ob CETA gegen das Grundgesetz verstößt, wird vom Bundesverfassungsgericht zu beurteilen sein. Aus unserer Sicht müsste bei der verfassungsrechtlichen Prüfung u.a. eine Rolle spielen: Die Demokratie wird durch die CETA-Regulierungsausschüsse ausgehöhlt. Die Liberalisierungsvorschriften greifen übermäßig in die kommunale Daseinsvorsorge und damit in die Selbstverwaltung der Gemeinden ein.

Auch darf daran erinnert werden, mit welchen Gründen sich der Deutsche Richterbund im Nov. 2017 gegen die Investitionsgerichtsbarkeit à la EU-Kommission stellte.[1] Der Deutsche Richterbund äußerte sich zu dem von der EU-Kommission geplanten Multinationalen Investitionsgericht (MIC), welches in Verbindung mit den Handelsabkommen eingerichtet werden soll. Die Aussagen zum MIC sind auch auf CETA und dessen Investitionsgerichte anwendbar. In Kurzfassung: Ein Abkommen wie CETA enthält sehr viele unbestimmte und neue Rechtsbegriffe, die erst durch die CETA-Investitionsgerichte mit genauem Inhalt gefüllt werden; auf diese Weise schafft sich das CETA-Gerichtssystem sein Recht selbst. Das widerspricht dem Grundsatz der Gewaltenteilung, demzufolge die Legislative die Gesetze erlässt, welche die Judikative auslegt.

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[1] Vgl. https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/2117/

Im Bericht heißt es wörtlich: „Der Deutsche Richterbund fordert Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung auf, der Europäischen Kommission das geforderte Mandat für Verhandlungen zur Errichtung eines Multinationalen Investitionsgerichts (MIC) zu verweigern. Internationaler Investorenschutz bedarf klarer materiell-rechtlicher Vorgaben, die bisher fehlen. Der von der Europäischen Kommission angestrebte Weg, ein multinationales Gericht zu schaffen, welches sich sein anwendbares Recht selbst schaffen kann, ist der falsche Weg.“

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Warum wir CETA verhindern müssen

CETA,

das Comprehensive Economic and Trade Agreement, wurde zwischen 2008 und 2014 unter strenger Geheimhaltung zwischen der EU-Kommission und der Kanadischen Regierung ausgehandelt. Starken Einfluss hatten Lobbygruppen wie der Canadian-EU-Roundtable und die kanadische Teersandindustrie, während Parlamentarier*innen der Zugang zu den Verhandlungsdokumenten verschlossen war. Aufgrund massiver öffentlicher Proteste gab es von 2014 bis 2016 Nachverhandlungen. Seit September 2017 sind weite Teile des Abkommens vorläufig in Kraft. Ausgenommen sind Bestimmungen zum Investitionsschutz und weitere Regelungen (Portfolioinvestitionen, Seerecht, Anerkennung von Berufsqualifikationen und Arbeitsschutz), die nicht in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen.

Damit das Abkommen vollständig und endgültig in Kraft gesetzt werden kann, muss es von den Palamenten aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert sein. Da in Deutschland mehrere Verfassungsklagen gegen CETA eingereicht worden sind, wird der Aufruf zur Ratifizierung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht erwartet. Mit dem Urteil ist noch 2020 zu rechnen. Abgestimmt werden muss im Bundestag und im Bundesrat.

Im Bundesrat verfügen die Länder mit grüner und linker Regierungsbeteiligung derzeit über Stimmenmehrheit. Wenn also die Grünen und die Linken, die an den großen Demonstrationen gegen CETA teilgenommen haben, auch auf Landesebene konsequent sind, kann CETA im Bundesrat verhindert werden.

Für die Ablehnung von CETA gibt es gute Gründe:

CETA heizt den Klimawandel an und verschärft die sozialen und ökologischen Folgen der neoliberalen Globalisierung. Als nahezu unkündbares und völkerrechtlich bindendes Abkommen beschneidet es die sozial- und umweltpolitische Handlungsfähigkeit der Vertragsstaaten und beschädigt die Demokratie.


Als neoliberales Handelsabkommen steht CETA gegen soziale und ökologische Nachhaltigkeit

CETA gilt als Prototyp der neuen Handelsabkommen der EU, die im Interesse globaler Konzerne tief in die gesellschaftlichen Verhältnisse der Vertragsstaaten eingreifen. Dem neoliberalen Gedanken der ungehinderten Entwicklung des freien Handels verpflichtet, zielen diese Verträge auf das Zurückdrängen staatlicher Regulierungen. Dem Handelsinteresse untergeordnet sind Nachhaltigkeitsziele wie die Pariser Klimaziele oder die Arbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation. Während Handelsvereinbarungen durch einen zwischenstaatlichen Streitbeilegungsmechanismus geschützt sind, der Strafzölle verhängen kann, sieht keines dieser Abkommen Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Klima- oder Umweltziele vor. 1

Ein zentrales Ziel von CETA und anderen Freihandelsabkommen ist der Abbau sogenannter "Handelshemmnisse", wozu neben Zöllen und technischen Normen auch unterschiedliche gesetzliche Regeln (Standards) der Vertragsländer zum Umwelt- und Verbraucher*innenschutz sowie Arbeitsrechten gezählt werden. Denn bei den CETA-Verhandlungen ging es nicht nur um Zollsenkungen und Lieferkontingente. Es wurden auch Institutionen und Regelungen geschaffen, die es dauerhaft ermöglichen, "Handelshemmnisse" zu minimieren und im Interesse der Liberalisierung des Handels auf die Gesetzgebung der Vertragsländer einzuwirken.

Mächtige Ausschüsse verschlechtern Schutzstandards und zerstören die Demokratie

Eine zentrale Rolle nimmt hierbei der Gemischte CETA Ausschuss (Joint Committee) mit seinen neun Sonderausschüssen ein, dem die Auslegung und Umsetzung des Abkommens obliegt:

Ein Sonderausschuss, der mit dem Abbau von Handelshemmnissen im Bereich Verbraucher- und Umweltschutz befasst ist, ist der Gemischte Verwaltungsausschuss für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (Joint Management Committee on Sanitary and Phytosanitary Measures, JMC-SPS). Er arbeitet - wie alle CETA-Ausschüsse - geheim, wird von Vertreter*innen der kanadischen Regierung und der EU-Kommission geleitet und ist gehalten, zur Beratung Interessensgruppen hinzuzuziehen. Ziel seiner Bemühung ist es, eine Einigung durch Angleichung oder gegenseitige Anerkennung unterschiedlicher lebensmittel- und pflanzenschutzrechtlicher Standards herbeizuführen, die von den Vertragsparteien Kanada und EU rechtlich nachzuvollziehen ist. Anhand eines von der kanadischen NGO Council of Canadians veröffentlichten Dokuments von der ersten Sitzung SPS-Ausschusses im März 2018 zeigt sich aktuell, dass die kanadische Seite nicht nur höhere Grenzwerte für Pestizid- und Herbizidrückstände (Dimethoat und Glyphosat) in Lebensmitteln wünscht, sondern eine Abkehr vom gesamten europäischen Vorsorgeprinzip. Die EU-Seite scheint diesbezüglich noch uneinig zu sein. 2.

Ein anderer Sonderausschuss, das Regulatorisches Forum (RCF), ist für den frühzeitigen Abgleich von Gesetzesvorhaben zuständig. Denn zur Vermeidung "unnötiger Handels- und Investitionshemmnisse" (Art. 21.3 des CETA-Vertrags) sind die Vertragsparteien gehalten, sich im Wege regulatorischer Zusammenarbeit "möglichst frühzeitig" (ebd.) über geplante Regulierungen auszutauschen. Das RCF bietet dafür eine Plattform, die auch für Konsultationen "interessierter Kreise" aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu nutzen ist. Auf diese Weise können Lobbygruppen auf nationale Gesetzesinitiativen einwirken, lange bevor sie den Parlamenten vorgelegt werden.

Mit welcher Macht die Ausschüsse auf die Gesetzgebung der Vertragsstaaten einwirken, wird deutlich, wenn man sie in Verbindung mit der Kompetenzausstattung des übergeordneten Gemischten CETA-Ausschuss sieht:
Zusammengesetzt aus Vertreter*innen der kanadischen Regierung und der EU-Kommission kann der Gemischte CETA-Ausschuss – ohne parlamentarische Beratung – bindende Beschlüsse zur Auslegung des Vertrags treffen und Änderungen von Vertragsteilen vornehmen. Unter anderem ist er befugt, Anhänge, die die Marköffnung kommunaler Dienstleistungen betreffen, zu ändern oder auch Änderungen im Kapitel Handel und Arbeit vozurnehmen. Er kann den Begriff "Geistiges Eigentum", der u.a. für die Festlegung von Patentrechten auf Medikamente entscheidend ist, frei definieren. Sollte CETA endgültig ratifiziert werden, wird er bei Investitionsschutzverfahren auch die Rechtsauslegungen auswählen, die zur Urteilsfindung heranzuziehen sind. Beschlüsse des Gemischten CETA-Ausschuss sind völkerrechtlich bindend und von den Vertragsparteien umzusetzen. 3

Es ergibt sich ein massives Demokratieproblem:

Denn die Beschlüsse des Gemischten CETA-Ausschusses – sei es zu Finanzdienstleistungen, Patentrechten, Investitionsschutzverfahren oder Arbeitsstandards – können weder von nationalen Parlamenten noch vom EU-Parlament korrigiert werden. Die Gesetzgebungshoheit nationaler Parlamente ist ausgehebelt, die staatliche Handlungsfähigkeit zu Aufgaben wie Klimaschutz, Agrarwende oder Arbeitsrecht beschränkt.

Gegen die Machtausstattung des Gemischten CETA-Ausschuss und seiner Sonderausschüsse wurden mehrere Verfassungsklagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. 

Sonderklagerechte für Konzerne

Eine zusätzliche Beschränkung staatlicher Regulierungsrechte droht mit den Investitionsschutzbestimmungen von CETA, die nach einer vollständigen Ratifizierung in Kraft treten würden.

Ausländischen Investoren wird hier das Recht eingeräumt, Staaten unter Umgehen von nationalem Recht von internationalen Schiedstribunalen auf hohe Schadensersatzleistungen zu verklagen, wenn sie ihre "legitimen" Gewinnerwartungen durch politische Entscheidungen - z.B. stärkere umweltpolitische oder arbeitsrechtliche Gesetze - geschmälert sehen. Der Begriff des Investors ist bei CETA so weit gefasst, dass alle globalen Unternehmen, die mehr als eine Briefkastenfirma in der EU oder Kanada haben, den CETA-Vertrag nutzen können, um Staaten wegen missliebiger politischer Entscheidungen zu verklagen.

Wegen anhaltender Proteste wurden zwar bei CETA die Verfahrensregeln für Investor-Staats-Streitbeilegungsverfahren (ISDS) etwas aufgebessert. So schreibt das Investitionsschutzkapitel die Einrichtung eines "Investitionsgerichtshof-Systems" (ICS) fest, das im Unterschied zu den üblichen ad-hoc gebildeten Schiedsgerichten eine Art Berufungsinstanz vorsieht. Das Kernproblem einer Sonderjustiz, die Investoren ermöglicht, nationales Recht zu ihren Gunsten zu umgehen, bleibt jedoch auch bei einem ICS bestehen. Während beispielsweise die Rechtsprechung deutscher Gerichte die verfassungsrechtlich verankerte Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums beachten muss, würde ein ICS auf der schmalen Basis des Investitionskapitels von CETA urteilen, das schwammige Rechtsbegriffe wie "gerechte und billige Behandlung" oder "indirekte Enteignung" vorgibt. Der deutsche Richterbund sprach sich gegen Errichtung eines solchen Gerichtshofes aus.4 

Einen Vorgeschmack bieten Klagen, die Konzerne auf der Grundlage anderer Abkommen gegen Staaten  erhoben bzw. angedroht haben: Das bekannteste Beispiel ist die Klage des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall, der Deutschland 2012 wegen des Atomsausstiegs auf eine Entschädigungszahlung von insgesamt  6 Mrd. Euro für entgangene Gewinne verklagte. 2018 drohte der kanadische Energiekonzern Vermillion Frankreich mit einer Entschädigungsklage, weil der Umweltminister das Ende der Erdöl- und Erdgasförderung bis 2020 einläuten wollte. In Folge der Klage wurde das geplante Gesetz abgeschwächt und die Förderung bis 2040 erlaubt. Aktuell droht der Energieriese Uniper die Niederlande zu verklagen, weil das Land den Kohleausstieg bis 2030 beschlossen hat. 

CETA gefährdet den Klimaschutz und den Ausstieg aus fossilen Energien

Klimaschutz und Freihandel stehen schon insofern in Widerspruch, als Klimaschutz den Ausbau regionaler Verwertungskreisläufe erfordert. Hingegen sind Freihandelsabkommen der stetigen Ausweitung des globalen Handels verpflichtet, der selbst das Klima untergeordnet ist.

Wenngleich der Gemischte CETA-Ausschuss bei seiner ersten Sitzung im Oktober 2018 verstärkte Bemühungen zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens angekündigt hat, blieb das ohne vertragliche Konsequenz. Eine Bestimmung, Klimaschutz von den Konzernklagerechten auszunehmen, gibt es bei CETA nicht. Auch beim zwischenstaatlichen Streitbeilegungmechanismus spielt Klimaschutz faktisch keine Rolle. Während Verstöße gegen Handelsvereinbarungen durch Strafzölle u.ä. geahndet werden können, sind bei Klimasünden zahnlose Mechanismen wie Konsultationen vorgesehen.

Die Unterordnung des Klimas unter Handelsinteressen drückt sich auch im Warenhandel zwischen der EU und Kanada aus: Seit der vorläufigen Anwendung von CETA nahm der Handel mit fossilen Treibstoffen kräftig zu. Alleine der Import von kanadischem Erdöl hat sich zwischen 2017 und 2018 verdoppelt. 97 Prozent des kanadischen Erdöls bestehen aus dem besonders klimaschädlichen Teersandöl. Seine Förderung geht mit dem Abholzen riesiger Urwaldflächen von der Größe Englands einher und vergiftet das Lebensumfeld der indigenen Bevölkerung. Einer Studie zufolge, die die Stanford-Universität 2014 für die EU-Kommission angefertigt hat, weist Teersandöl 23 Prozent höhere CO2-Werte auf als herkommliches Mineralöl. Sein Import nach Europa wurde möglich, weil die EU während der CETA-Verhandlungen dem Druck der kanadischen Ölindustrie nachgab und eine Treibstoffqualitätsrichtlinie zurückzog, die den Absatz in Europa de facto unterbunden hätte.

Der Druck von Energieunternehmen, die in fossile Energien investieren, dürfte nach der endgültigen Ratifizierung von CETA mit Inkrafttreten der Konzernklagerechte steigen. Zumal die Investitionen in Erdöl und Gas nach dem Pariser Abkommen nicht zurückgegangen, sondern einer Analyse der amerikanischen NGO Rainforest Network 5  zufolge sogar erheblich gestiegen sind. Einen bedeutenden Teil machen Investitionen in kanadisches Teersandöl und Flüssiggas (LNG) aus, mit denen amerikanische und europäische Energiekonzerne die Pariser Klimaziele unterlaufen6 Auch der Energieriese Uniper mit Sitz in Düsseldorf stärkt das Gasgeschäft und unterstützt den Ausbau eines Terminals für den LNG-Export nach Europa durch einen langfristigen Vertrag, der die Abnahme von jährlich fünf Millionen Tonnen über 20 Jahre garantiert.

Von der Energiewirtschaft als „saubere“ Alternative zu Kohle und Schiffsdiesel gepriesen, hat Flüssiggas laut Weltklimarat (IPCC) eine schlechte Klimabilanz: Sein Hauptbestandteil ist Methangas, das in den ersten 20 Jahren seiner Freisetzung 84 mal so stark auf das Klima wirkt wie CO2. 

Um den Klimawandel einzudämmen, müssen wir schnellstmöglich aus allen fossilen Energien aussteigen. Die globale Entwicklung ist jedoch eine andere. Weltweit expandiert die Gasindustrie, ein Großteil der geplanten LNG-Terminals sollen in Kanada und den USA entstehen. Würde CETA ratifiziert, erhielten Energiekonzerne mit den Konzernklagerechten ein mächtiges Instrument, den Ausstieg aus fossilen Energien zu torpedieren.

Zugriff auf die öffentliche Daseinsvorsorge und den kommunalen Klimaschutz

Im Interesse der Erweiterung des Handels mit Dienstleistungen gibt CETA weitreichende Liberalisierungsverpflichtungen für die öffentliche Daseinsvorsorge vor und verschärft den Privatisierungsdruck. Nach CETA dürfen Privatisierungen städtischer Versorgungsbetriebe - seien es Krankenhäuser, Pflegeheime oder der Öffentliche Nahverkehr - nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die finanzielle Förderung kommunaler Energiebetriebe, Wohnungsbaugesellschaften oder gemeinnütziger Träger von Pflegeeinrichtungen, die keine Monopolstellung inne haben, kann als wettbewerbsverzerrend geahndet werden.

Auch die kommunale Beschaffung, der Einkauf von Waren und Dienstleistungen, unterliegt nach CETA der Marktöffnungspflicht. So müssen Aufträge zur Beschaffung von Energielieferungen oder sozialen Dienstleistungen schon bei niedrigen Schwellenwerten in allen Vertragsländern, auch in Kanada, ausgeschrieben und nach dem Grundsatz des niedrigsten Preises vergeben werden. Vergabekriterien, die auf Förderung der Region gerichtet sind, sind bei CETA untersagt. Die Frage, ob ökologische Vergabekriterien zulässig sind, ist nicht klar geregelt. Das heißt, auch der Einkauf Erneuerbarer Energien kann von billigeren Anbietern fossiler Energien angegriffen werden. All das greift in die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung ein und beschränkt die Möglichkeiten einer klimaneutralen und sozialen Stadtpolitik.

CETA

- entmachtet die Parlamente und zerstört die Demokratie
- führt als erstes EU-Handelsabkommen Konzernklagerechte ein
- gefährdet den Ausstieg aus fossilen Energien
- befeuert den Klimawandel
- erzwingt die weitere Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge
- heizt den Dumpingwettbewerb um niedrige soziale und ökologische Standards an

Noch besteht die Chance, die endgültige Ratifizierung von CETA zu verhindern:

Im Bundesrat sind 35 JA-Stimmen von 69 notwendig, um CETA zu ratifizieren. Wenn die Landesregierungen mit grüner, linker und sozialdemokratischer Beteiligung mit NEIN stimmen oder sich der Stimme enthalten, kann CETA nicht ratifiziert werden.

Besonders die Grünen mit ihren Regierungsbeteiligungen in 9 von 16 Bundesländern haben es in der Hand, CETA im Bundesrat zu stoppen!

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______________Fußnoten _________________

1  https://thomas-fritz.org/default/umweltschutz-in-den-nachhaltigkeitskapiteln-der-eu-handelsabkommen

2 Das in der EU geltende Vorsorgeprinzip garantiert, dass Behörden ein Produkt wie Glyphosat verbieten können, solange ein Verdacht auf ein Gesundheits- oder Umweltrisiko vorliegt. In Kanada und den USA muss eine Behörde erst einen zeitaufwändigen, von allen Seiten geteilten wissenschaftlichen Beweis für ein Risiko erbringen, bevor sie eingreifen kann. Entgegen den Äußerungen der Bundesregierung ist das Vorsorgeprinzip im ausgehandelten CETA-Vertragstext nicht festgeschrieben. Zudem unterliegt es dem Investitionsschutz. Das heißt, sowohl Kanada als auch Investoren können die EU oder ihre Mitgliedstaaten verklagen, wenn sie Verordnungen auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips erlassen.

www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/2020/freihandel/verbotene-pestizide-bei-importen-erlaubt.html?utm_source=CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=Newsletter+-+20.02.2020&utm_content=Mailing_7467163

3  vgl. dazu die Gutachten von Prof. Dr. Martin Nettesheim, Uni Tübingen https://www.foodwatch.org/uploads/media/Nettesheim_Studie_CETA-Grundgesetz_25Juni2017.pdf 
und Prof. Dr. Bernhard Kempen 2016 https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2016-08-30_CETA-Klage.pdf

4 Deutscher Richterbund https://www.drb.de/fileadmin/DRB/pdf/Stellungnahmen/2016/DRB_160201_Stn_Nr_04_Europaeisches_Investitionsgericht.pdf

5  https://www.ran.org/bankingonclimatechange2020/

6  https://www.klimareporter.de/finanzen/investitionen-der-oelindustrie-unterlaufen-pariser-klimaziele

Proteste wegen CETA beim Bundesparteitag der Grünen

Freihandelskritische Organisationen und Bündnisse forderten Bündnis 90/Die Grünen bei ihrem Bundesparteitag am 14.11.2019 auf, ihrer Verantwortung als Klimaschutzpartei gerecht zu werden und sich nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Länderebene gegen CETA zu positionieren. 

Zum endgültigen Inkrafttreten muss CETA von allen EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. In Deutschland haben der Bundestag und der Bundesrat zu entscheiden. Wenn im Bundesrat alle Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung  gegen CETA stimmen oder sich der Stimme enthalten, kann das Abkommen nicht ratifiziert werden. 

Leider haben die  Hessischen Grünen haben bei ihrer LDK am 11.05. 2019 entschieden, CETA zuzustimmen! Andere grüne Landesverbände warten auf Entscheidungshilfe durch das Bundesverfassungsgericht.

https://www.ceta-im-bundesrat.de/c/_o/518/Frankfurter_Rundschau_LMV_Gruene_Hessen_001.jpg
 

Klimaschutz braucht eine Wende der Handelspolitik!

CETA kann noch verhindert werden

Neoliberale Handelsabkommen, wie sie die EU mit Kanada (CETA), Singapur (EUFSTA) oder Japan (JEFTA)  verhandelt hat, steigern nicht nur Treibhausgase durch langeTransporte und vermehrten Handel mit klimaschädlichen Produkten. Sie stärken auch den Einfluss von Konzernen auf die Gesetzgebung und greifen in staatliche Regulierungsrechte ein. Als nahezu unkündbare Verträge verschlechtern sie klimapolitische Handlungsmöglichkeiten auf lange Zeit.

Was das heißt, sei anhand des CETA-Abkommens mit Kanada erklärt, dessen Ratifizierung im deutschen Bundestag und Bundesrat wahrscheinlich in Kürze aufgerufen wird.

Zum FactSheet CETA contra Klimaschut z

Gelungene Intervention bei den Grünen Baden-Württemberg am 21.9.

Am 21. September 2019 intervenierten Mitglieder des Netzwerks Gerechter Welthandel Baden-Württemberg und der Fridays for Future beim Landesparteitag der Grünen in Sindelfingen. Unter Hinweis auf die klimaschädliche Wirkung rief man die baden-württembergischen Grünen zur konsequenten Haltung bei der CETA-Abstimmung im Bundesrat auf. 

Anders als in Hessen scheint die Basis der Grünen in Baden-Württemberg zu ihrer Ablehnung von CETA zu stehen. So erhielt Ludwig Essig, Pressesprecher des Netzwerks, viel Applaus von den Delegierten, als er sie am Rednerpult aufrief, sich im Bundesrat für die Verhinderung von CETA einzusetzen. Auch beim Verteilen des offenen Briefes "Gute Grün(d)e gegen CETA" gab es seitens der Delegierten viel Zustimmung. Abzuwarten bleibt, wie sich der mit vielen Machtbefugnissen ausgestattete grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann zur Forderung der grünen Basis verhält.

Mehr dazu
http://www.greenteam-schwabenpower.de

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Offener Brief an die Grünen

Jetzt hier unterschreiben!

Gute GRÜNdE gegen CETA


Offener Brief an die Grünen  Mai 2019   

Hallo Ihr Grünen, die Ihr mit uns gegen CETA auf die Straße gegangen seid!

Wir vertreten lokale Bündnisse, die bundesweit aus der Bewegung gegen CETA und TTIP hervorgegangen sind. In unseren Reihen sind Vertreter*innen von Kirchen, Umweltverbänden, Gewerkschaften und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen. Wir werden unterstützt von Parteien, an vielen Orten auch von Euch Grünen.

Die Fridays4Future-Bewegung bringt es auf den Punkt. Ohne entschiedenes politisches Handeln wird es für unsere Kinder keine Zukunft auf diesem Planeten geben. ...  Mehr

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Proteste bei der Landesmitgliederversammlung der hessischen Grünen

Nachdem die Grünen zur  Bundestagswahl versprochen hatten, "Im Fall von CETA ... alles dafür (zu) tun, damit das Abkommen in dieser Form nicht ratifiziert wird", kommt es jetzt, bei der endgültigen Ratifizierung, v.a. auf die grünen Koalitionäre in den Landesregierungen an. Schon eine Enthaltung einzelner Bundesländer kann bei der CETA-Entscheidung im Bundesrat für die Verhinderung von des Abkommens entscheidend sein.

Doch sehen sich nicht alle grünen Landesverbände an das Versprechen der Bundespartei gebunden. Die Grünen in Baden-Württemberg und Hamburg zeigen sich zur CETA-Frage unentschlossen. Der hessische Landesverband hat sich bei den Koalitionsverhandlungen mit der CDU auf ein JA zu CETA festgelegt. 

Nach Bekanntwerden des hessischen Koalitionsdeals gab es Proteste bei der Landesmitgliederversammlung der hessischen Grünen am 11. Mai 2019: In einem offenen Brief riefen "Hessische Bündnisse gegen CETA & Co." und viele Mitunterzeichnende die grünen Mitglieder auf, für eine Enhaltung Hessens im Bundesrat einzutreten. GREENPEACE intervenierte mit einer spektakulären Aktion .

Unbeeindruckt davon hielten die hessischen Grünen an der Koalitionsvereinbarung fest, CETA durch den Bundesrat zu winken. Mehr

Einen Tag vor der Europawahl haben sich grüne EU-Kandidat*innen kritisch dazu positioniert: Mehr als

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Kurzinfos zu CETA

CETA, das Handels- und Investitionsabkommen mit Kanada, 

wurde im Oktober 2016 von der EU und Kanada unterzeichnet. Im Februar 2017 stimmte das EU-Parlament - gegen die Stimmen der Grünen und Linken sowie einzelner sozialdemokratischer Abgeordneter -  zu. Seit September 2017 sind Teile des Abkommens, die nicht den Investitionschutz betreffen, vorläufig in Kraft. Für das vollständige Inkrafttreten bedarf es der Ratifizierung des gesamten Abkommens durch die nationalen Parlamente der EU Mitgliedsstaaten. In Deutschland  muss neben dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmen.

Auf Antrag Belgiens war der EuGH seit 2017 mit der rechtlichen Überprüfung  der Investor-Staats-Gerichtsbarkeit zum Investitionsschutz befasst. Im enttäuschenden Gutachten vom 30.04.2019 hat der EuGH nun die Vereinbarkeit des Investitionsschutzkapitels mit Unionsrecht konstatiert. Offen ist weiterhin die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine Verfassungsklage zu den Kompetenzen des Gemischten CETA-Ausschuss. 

CETA beschränkt die sozial- und umweltpolitische Handlungsfähigkeit gewählter Regierungen mit völkerrechtlich bindender Wirkung. Der ausverhandelte Vertragstext sieht trotz formaler Nachbesserungen des Investitionsschutzkapitels eine investorenfreundliche Paralleljustiz in Form von einseitigen Konzernklagerechten gegen Staaten vor. Demokratisch nicht legitimierten Ausschüssen wie dem gemischten CETA-Ausschuss wird großer Einfluss auf die nationale Gesetzgebung eingeräumt. Weitreichende Verpflichtungen zur Liberalisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge beschränken das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und verschärfen den Privatisierungsdruck. Das europäische Vorsorgeprinzip zum Schutz vor ökologischen und gesundheitlichen Gefahren ist nicht hinreichend verankert.

Noch kann CETA verhindert werden,  weil das Abkommen von allen Mitgliedsstaaten der EU ratifiziert werden muss. Da in Deutschland auch der Bundesrat mit mindestens 35 JA-Stimmen zustimmen muss, ist CETA gestoppt, wenn sich die Landesregierungen mit grüner und/oder linker Beteiligung der Stimme enthalten. 

Doch sind nicht alle Landesverbände der Grünen entschlossen, CETA im Bundesrat zu verhindern. Die Hessischen Grünen haben sich in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU auf ein JA zu CETA festgelegt. In Baden-Württemberg hat die schwarz-grüne Koalition noch keine Entscheidung zur CETA-Frage getroffen.

Urteil des EuGH zum Investitionsschutz bei CETA

In seinem am 30.04.2019 veröffentlichten Gutachten beurteilt der Europäische Gerichtshof die bei CETA vorgesehenen Sonderklagerechte von ausländischen Investoren (ISDS/Investor-Staats-Gerichtsbarkeit) als vereinbar mit europäischen Recht. Damit ebnet der EuGH den Weg für eine investorenfreundliche Paralleljustiz. In Kanada niedergelassene Konzerne können nach der Ratifizierung des Abkommens EU-Staaten wegen sozialer, umwelt-, verbraucher- oder klimapolitischer Regulierungen auf milliardenschwere Entschädigungszahlungen verklagen. Nach der Ratifizierung von CETA  düften klimapoltische Gesetze und vermehrt Gegenstand von Investitionsschutzklagen werden, da  CETA Investitionen in fossile Energien explizit schützt und ein Großteil der fossil ausgerichteten Energiekonzerne in Kanada und Europa niedergelassen ist. 

Pressemeldungen und Kommentare:

Zivilgesellschaftliche Organisationen an die Grünen

Offener Brief von Vertretern der Zivilgesellschaft an die Grünen Basis:

Es ist noch nicht vorbei:
Mehr:   

Worum geht es?

CETA, das Handelsabkommen mit Kanada, gefährdet die Demokratie und den Klimaschutz. Es tritt erst dauerhaft in Kraft, wenn es von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert ist. Der Aufruf zur Ratifizierung durch den deutschen Bundestag und Bundesrat wird nach Entscheidung der CETA-Verfassungsklagen durch das Bundesverfassungsgericht  erwartet. Chancen, CETA zu stoppen, gibt es v.a. im Bundesrat  - vorausgesetzt, die GRÜNEN und die LINKEN halten Wort.

CETA: RAUBAU OHNE ENDE
Gespräch Attac München mit dem Handelsexperten Thomas Fritz

https://www.youtube.com/watch?v=cC3k0qVYDcM

Endlich wach? CETA verhindern

Ein Filmbeitrag aus Baden-Württemberg

Winfried Kretschmann, der grüne Ministerpräsident Baden-Württembergs, will CETA im Bundesrat zustimmen. Damit ist er drauf und dran, die Positionen der Grünen zu Klima und Ökologie aufzugeben. Es wird für die grüne Basis Zeit, Farbe bekennen.

Schauen Sie selbst!

https://youtu.be/j-nW8EvEmCY

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Mehr
zur Landtagswahl in Baden-Württemberg

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25.09.20 Globaler Klimastreik

PDF-Datei Flyer_25.9._Klimastreik..pdf anzeigen bzw. herunterladen.   PDF-Datei Flyer_25.9._Klimastreik..pdf anzeigen bzw. herunterladen. (190 kB)

Gute Grün(d)e gegen CETA

Die Unterschriftenaktion ist abgeschlossen

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Start 18.05.2019

Organisationen: Letzte Einzelpersonen:
  • Peter Felix Petri
  • Reinhold Mettlen
  • Georg Hermannsdorfer
  • Maria Frank
  • Dieter von Bröckel

Stellungsnahme von Sven Giegold am 25.5.

"Viele Bürger*innen haben uns zum Thema Handelsabkommen, insbesondere zur Haltung der Grünen zu CETA geschrieben. ... Natürlich finde ich es falsch, wenn Grüne in einigen Landesregierungen sich nicht politisch festgelegt haben, CETA im Bundesrat abzulehnen bzw. eine Enthaltung des jeweiligen Bundeslandes zu erzwingen. ... Ich hoffe, dass sich ... die Grünen, Linken und hoffentlich auch Sozialdemokraten in den Landesregierungen zu einer Ablehnung des einseitigen CETA-Vertrags durchringen. Ich werde parteiintern alles dafür tun. ... In Hessen haben die Grünen jedoch einen Kompromiss mit der CDU ..."
Mehr in der PDF

Danke für die Stellungsnahme, Sven! Gut, dass Du Dich parteiintern für die Ablehnung von CETA einsetzen willst. Nicht jeder Kompromiss gehört zur Demokratie - mancher kann sie zerstören. 

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CETA-Urteil des EuGH

Mit dem Gutachten vom 30.04.2019 zum Investitionsschutz bei CETA ebnet der Europäische Gerichtshof den Weg für eine investorenfreundliche Parallejustiz. Mehr Urteil des EuGH

Klimaklage

Jugendliche ziehen mit Marianne Grimmenstein vor das Bundesverfassungsgericht. Mehr

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