Kanada: Ölsand im Indianerland - ARD Weltspiegel
13.10.2013 - 6 Min.
https://www.ardmediathek.de/daserste/player/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlL1dlbHRzcGllZ2VsLzEzMTAzNjQwMDk/kanada-oelsand-im-indianerland
Filmtipp: Dark Eden - Deutschland 2018
Trailer
https://www.wfilm.de/dark-eden/
PDF-Datei Studien_und_Stellungnahmen_zu_CETA.pdf anzeigen bzw. herunterladen. (1.03 MB) |
www.gerechter-welthandel.org
Netzwerk Gerechter Welthandel
www.stoppt-ttip-und-co.de
Bündnis Stoppt TTIP & Co. Darmstadt.Dieburg
www.frackingfreieshessen.de
Frackingfreies Hessen n.e.V.
Nordhessisches Bündnis "Freihandelsabkommen stoppen"
https://ffmgegenttip.wordpress.com
Frankfurter Bündnis gegen TTIP, CETA und TiSA
Marburger Bündnis gegen TTIP
Aktionsbündnis gegen TTIP, CETA, TiSA im Kreis Groß-Gerau
https://www.attac-netzwerk.de/bergstrasse/
Bergstraße gegen TTIP, CETA, TiSA
Gießener Aktionsbündnis gegen CETA, TTIP & Co.
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Verlinken Sie auf ceta-im-bundesrat.de oder www.ceta-im-bundesrat.de.
Ein großer Tag beim Bundesverfassungsgericht: Am 13.10. fand die erste Verhandlung zum CETA-Abkommen seit 2016 statt. Verhandelt wurde über die Organklage der Bundestagsfraktion von DIE LINKE gegen den Bundestag, der es sich mit dem JA zur CETA-Unterzeichnung im Sept. 2016 sehr einfach gemacht hat. Aus Sicht der LINKEN hat die GroKo-Bundestagsmehrheit damals gegen das Integrationsverantwortungsgesetz verstoßen. Wenn nationale Kompetenzen auf die EU – oder im Falle von CETA sogar auf supranationale Regulierungsausschüsse – übertragen werden sollen, muss der Bundestag aufgrund des „IntVG“ genau prüfen, welche Gesetzgebungskompetenzen Deutschland hierdurch entzogen werden.
Anlass genug für eine Kundgebung des Netzwerks Gerechter Welthandel Baden-Württemberg auf dem Karlsruher Marktplatz! Dort haben lokale Bündnisse des Netzwerks mit Infostand, Flugblättern und Reden über CETA informiert. Super Unterstützung kam von den Musiker*innen des Ensembles „Lebenslaute“, die klassische Musik aufführten und politische Lieder sangen. Das machte die Passanten aufmerksam, und ebenso die Fahrgäste der zahlreichen Straßenbahnen, die in rascher Folge am Marktplatz vorbeifuhren. Auch wenn nicht immer alles zu hören war – aber die Banner konnten alle sehen.
In der ersten Jahreshälfte 2021 wird das Bundesverfassungsgericht sich mit den vier weiteren Klagen gegen CETA befassen, darunter der Klage von Campact, Foodwatch und Mehr Demokratie. Dann geht es darum, ob CETA inhaltlich mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Interessant ist hierfür, was die Süddeutsche Zeitung über den Verhandlungsverlauf vom 13.10.20 und den zuständigen Berichterstatter beim BVerfG, Prof. Huber, berichtete: https://www.sueddeutsche.de/politik/handelsabkommen-ceta-juristischer-dauerbrenner-1.5064894
Ob die „heiklen Fragen“ zu CETA lediglich die politische Schädlichkeit betreffen - über die sich Kritiker*innen der EU-Freihandelspolitik einig sind - oder ob CETA gegen das Grundgesetz verstößt, wird vom Bundesverfassungsgericht zu beurteilen sein. Aus unserer Sicht müsste bei der verfassungsrechtlichen Prüfung u.a. eine Rolle spielen: Die Demokratie wird durch die CETA-Regulierungsausschüsse ausgehöhlt. Die Liberalisierungsvorschriften greifen übermäßig in die kommunale Daseinsvorsorge und damit in die Selbstverwaltung der Gemeinden ein.
Auch darf daran erinnert werden, mit welchen Gründen sich der Deutsche Richterbund im Nov. 2017 gegen die Investitionsgerichtsbarkeit à la EU-Kommission stellte.[1] Der Deutsche Richterbund äußerte sich zu dem von der EU-Kommission geplanten Multinationalen Investitionsgericht (MIC), welches in Verbindung mit den Handelsabkommen eingerichtet werden soll. Die Aussagen zum MIC sind auch auf CETA und dessen Investitionsgerichte anwendbar. In Kurzfassung: Ein Abkommen wie CETA enthält sehr viele unbestimmte und neue Rechtsbegriffe, die erst durch die CETA-Investitionsgerichte mit genauem Inhalt gefüllt werden; auf diese Weise schafft sich das CETA-Gerichtssystem sein Recht selbst. Das widerspricht dem Grundsatz der Gewaltenteilung, demzufolge die Legislative die Gesetze erlässt, welche die Judikative auslegt.
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[1] Vgl. https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/2117/
Im Bericht heißt es wörtlich: „Der Deutsche Richterbund fordert Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung auf, der Europäischen Kommission das geforderte Mandat für Verhandlungen zur Errichtung eines Multinationalen Investitionsgerichts (MIC) zu verweigern. Internationaler Investorenschutz bedarf klarer materiell-rechtlicher Vorgaben, die bisher fehlen. Der von der Europäischen Kommission angestrebte Weg, ein multinationales Gericht zu schaffen, welches sich sein anwendbares Recht selbst schaffen kann, ist der falsche Weg.“
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